Datenschutz-Blog der SDG

Immaterieller Schaden durch Mitteilung des Krankenstands

19. Dezember 2024 von Vera Franz

Immaterieller Schaden in Höhe von EUR 10.000,00! Ernsthaft?

Das Arbeitsgericht Duisburg hat in einem – durchaus im Ergebnis diskutablem - Urteil (Az. 3 Ca 77/24) die Bedeutung des Datenschutzes am Arbeitsplatz erneut hervorgehoben. In dem Verfahren verurteilte das Gericht die Beklagte, die ehemalige Präsidentin eines e.V., zur Zahlung von 10.000 Euro Entschädigung an den Kläger, den früheren technischen Leiter des e.V. und damit dessen Arbeitnehmer.

Hintergrund

Der Kläger machte geltend, dass die Beklagte in einem E-Mail-Rundschreiben an ca. 10.000 Verbandsmitglieder mitgeteilt hatte, dass er sich „im Krankenstand“ befinde und damit persönliche Daten über seine Erkrankung und auch Informationen über interne Konflikte innerhalb des Verbands unrechtmäßig verbreitet habe. Dies stellte aus seiner Sicht einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar, da keine Einwilligung vorlag.

Das Urteil

Das Gericht sah den Anspruch des Klägers als begründet an und stellte fest, dass die Veröffentlichung solcher Informationen („befindet sich im Krankenstand“ sind Gesundheitsdaten!) ohne Einwilligung einen Verstoß gegen Art. 82 Abs. 1 DSGVO darstellt. Neben der Höhe der Entschädigung in Höhe von 10.000 Euro wurden auch die gesamten Verfahrenskosten der Beklagten auferlegt.

Bedeutung für die Praxis

Das Urteil verdeutlicht die Relevanz eines sensiblen Umgangs mit personenbezogenen Daten, insbesondere im Arbeitsumfeld. Arbeitgeber und Verantwortliche sollten sicherstellen, dass keine sensiblen Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung weitergegeben werden, um potenzielle Schadensersatzforderungen zu vermeiden.

Fazit

Auch wenn wir bei uns im Hause die Höhe des sog. immateriellen Schadensersatzes als unverhältnismäßig hoch einstufen, zeigt dieser Fall, dass Datenschutzverstöße Konsequenzen haben. Unternehmen und Verbände sind gut beraten, klare Datenschutzrichtlinien umzusetzen und Mitarbeitende regelmäßig zu schulen, um derartige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.