Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Ihr Weg zu gesetzlicher Compliance und Schutz.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und Einhaltung.

Das Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist von großer Bedeutung, da es den Schutz von Hinweisgebern stärkt und sie vor Repressalien schützt. Whistleblower spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufdeckung von Verstößen gegen Gesetze und Ethik in Unternehmen. Sie sind diejenigen, die Missstände melden, die die Öffentlichkeit, die Arbeitnehmer und die Gesellschaft als Ganzes betreffen. Ohne den Schutz von Hinweisgebern wäre es für viele Menschen zu riskant, solche Informationen preiszugeben. Das Hinweisgeberschutzgesetz schafft die dringend benötigte Sicherheit für diese mutigen Personen.

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit Juli 2023 in Kraft. Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden sind dazu verpflichtet, interne Hinweisgebersysteme bereitzustellen. Ab dem 17. Dezember gilt das Gesetz auch für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden.

Wer ist betroffen?
Das Hinweisgeberschutzgesetz betrifft Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden und schreibt vor, dass sie sichere Meldekanäle einrichten müssen. Für kleinere Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitenden gibt es eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023. Der öffentliche Sektor und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern fallen ebenfalls unter dieses Gesetz.

Warum Hinweisgeberschutz wichtig ist
Hinweisgeber spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufdeckung von Missständen in Unternehmen. Ein effektiver Hinweisgeberschutz schafft Vertrauen, fördert die Transparenz und trägt zur Einhaltung von Gesetzen und ethischen Standards bei. Es schützt Hinweisgeber vor Repressalien und schafft eine Kultur des Vertrauens und der Verantwortlichkeit.


Unsere Dienstleistungen als Ombudsperson
In unserer Rolle als Ombudsperson bieten wir eine unabhängige und vertrauenswürdige Anlaufstelle für Hinweisgeber. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Meldungen über Verstöße gemäß den gesetzlichen Anforderungen behandelt werden. Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Anonyme Meldungen: Wir fördern und unterstützen die Bearbeitung anonymer Hinweise, um die Sicherheit und den Schutz von Hinweisgebern zu gewährleisten.
  • Schnelle Reaktion: Wir bestätigen den Eingang der Meldung innerhalb von sieben Tagen und halten Sie über ergriffene Maßnahmen auf dem Laufenden.
  • Umfassende Konformität: Wir gewährleisten, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und schützen die Identität der Hinweisgeber gemäß der DSGVO.
  • Beweislastumkehr: Wir unterstützen die Beweislastumkehr, die es Ihrem Unternehmen ermöglicht, nachzuweisen, dass Repressalien keine Verbindung zur Meldung von Missständen haben.
  • Schutz vor Sanktionen: Wir helfen Ihnen, Sanktionen zu vermeiden und unterstützen die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.

Die Bedeutung des Hinweisgeberschutzgesetzes für Unternehmen
Für Unternehmen ist es von entscheidender Bedeutung, die Anforderungen und Verpflichtungen des Hinweisgeberschutzgesetzes zu verstehen und zu erfüllen. Dies stellt sicher, dass sie den Schutz von Hinweisgebern gewährleisten und gleichzeitig den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden. Unternehmen müssen interne Meldestellen einrichten und sicherstellen, dass sie die Identität der Hinweisgeber schützen und Meldungen vertraulich behandeln.

Es ist auch wichtig, eine offene und transparente Kultur der Meldung von Missständen zu fördern. Dies ermutigt Hinweisgeber, Bedenken zu äußern und trägt dazu bei, mögliche Verstöße frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

Bereiten Sie sich rechtzeitig vor
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist in Kraft getreten, und Unternehmen müssen sich rechtzeitig auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen vorbereiten. Unsere Dienstleistungen als Ombudsperson können Ihnen dabei helfen, die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen und die Sicherheit Ihrer Hinweisgeber zu gewährleisten.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen gesetzlich compliant ist und Ihre Mitarbeiter geschützt sind.



Häufige Fragen

Was kann gemeldet werden?

Gemeldet werden können strafbewehrte Verstöße gegen das Unionsrecht in einer Vielzahl von Bereichen, darunter Finanzdienstleistungen, öffentliche Auftragsvergabe, Produktsicherheit, Umweltschutz, Verkehrssicherheit, Gesundheit, Datenschutz, finanzielle Interessen der Union, Wettbewerbsrecht, Körperschaftsteuerrecht und weitere. Im besonderen Fall können auch bußgeldbewehrte Verstöße (wie z.B. Gefahr für Leib und Leben) gemeldet werden. Verstöße gegen Recht in Ländern außerhalb der EU werden nicht berücksichtigt.


Was kann nicht gemeldet werden?

Nicht gemeldet werden können persönliche Meinungen oder allgemeine Unzufriedenheit ohne Bezug zu einem konkreten Verstoß gegen das Unionsrecht. Ebenso sind bloße Gerüchte oder unbestätigte Informationen keine geeigneten Meldungen.


Wer ist meldeberechtigt?

Meldeberechtigt sind Personen, die in beruflicher oder persönlicher Verbindung zu einer Organisation stehen, darunter Mitarbeiter, Auftragnehmer, Lieferanten, aber auch Personen außerhalb der Organisation, sofern sie Kenntnisse über mögliche Verstöße haben.


Welche Meldekanäle sind vorgesehen?

Das Gesetz sieht interne und externe Meldekanäle vor. Interne Kanäle sind innerhalb der Organisation etabliert, externe ermöglichen Meldungen an Behörden oder Dritte außerhalb der Organisation.


Welchen Schutz bietet das Gesetz den Hinweisgebern?

Das Gesetz gewährleistet Rechtsschutz und schützt Hinweisgeber vor Disziplinarmaßnahmen, Kündigung oder beruflichen Nachteilen. Es gewährt Schutz vor rechtlichen Schritten oder strafrechtlichen Verfolgungen und verbietet Repressalien in Form von z.B. Einschüchterung, Diskriminierung oder sonstigen Vergeltungsmaßnahmen seitens des Arbeitgebers.


Muss ich meinen echten Namen angeben?

Nein, das Gesetz erlaubt anonyme Meldungen, um die Identität des Hinweisgebers zu schützen.


Gibt es Fristen für die Meldung von Hinweisen?

Das HinSchG legt fest, dass Hinweise in angemessener Zeit und vor Ablauf einer angemessenen Frist gemeldet werden sollten, nachdem der Hinweisgeber Kenntnis vom Sachverhalt erlangt hat.


Wer überwacht die Einhaltung des Gesetzes?

Die Überwachung und Einhaltung des HinSchG obliegt den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten. In Deutschland überwacht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Einhaltung des Gesetzes auf Bundesebene. Auf Landesebene variieren die Zuständigkeiten je nach Bundesland, oft liegen sie bei den jeweiligen Justiz- oder Innenministerien.


Was passiert nach der Meldung eines Verstoßes?

Nach der Meldung eines Verstoßes prüft die zuständige Behörde den gemeldeten Sachverhalt und ergreift geeignete Maßnahmen zur Untersuchung und gegebenenfalls zur Behebung des Verstoßes.


Gibt es Schutzmaßnahmen vor möglichen Repressalien?

Ja, das Gesetz sieht Schutzmaßnahmen vor, um Hinweisgeber vor möglichen Repressalien zu bewahren. Dazu gehören der Schutz der Identität, Rechtsschutz sowie Maßnahmen gegen jegliche Form von Sanktionen oder Vergeltungsmaßnahmen seitens des Arbeitgebers oder der öffentlichen Stellen.


Welche Informationen benötige ich für einen Hinweis?

Für einen Hinweis sind relevante Details zum vermuteten Verstoß wichtig: Zeitpunkt, Ort, Personen oder Organisationen involviert, sowie alle verfügbaren Beweise oder Dokumente, die den Verstoß belegen könnten.




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